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Grenzübergang Waffen Transport

Verbringen und Mitnahme von Waffen und Munition über die Grenze – Was Sie wissen müssen

Als spezialisiertes Logistikunternehmen mit Expertise im deutschen und europäischen Waffenrecht bietet MPE.EXPRESS DWL München UG nicht nur Transportlösungen, sondern auch rechtliche Orientierung. Dieser Leitfaden richtet sich an Jäger, Sportschützen, Händler und Sammler, die Waffen oder Munition nach oder aus Deutschland verbringen bzw. mitnehmen möchten.

Was bedeutet „Verbringen“ und „Mitnahme“?

Verbringen: grenzüberschreitender Transport ohne persönliche Begleitung, z. B. durch Spedition oder Paketdienst.

Mitnahme: persönliches Führen über die Grenze, etwa bei Jagdreisen oder Sportveranstaltungen.

Rechtliche Grundlage – Genehmigungspflicht in fast allen Fällen

Das deutsche Waffengesetz (WaffG) schreibt vor:

Sowohl das Verbringen als auch die Mitnahme sind genehmigungspflichtig.

Ohne Genehmigung drohen strafrechtliche Konsequenzen, etwa bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Außenwirtschaftsgesetz.

Verbringen und Mitnahme innerhalb der EU

  • Europäischer Feuerwaffenpass erforderlich
  • Genehmigung auch vom Zielland
  • Nur für Berechtigte mit waffenrechtlicher Erlaubnis

Hinweis: Alle Genehmigungen müssen vor dem Grenzübertritt vorliegen.

Verbringen und Mitnahme in Drittstaaten

  • Ein-/Ausfuhrgenehmigung vom BKA oder Bundesverwaltungsamt
  • Zollanmeldung bei Versand in Drittstaaten
  • Besitznachweis (z. B. WBK)

Sonderfälle

  • Reparatur- oder Wartungstransport
  • Internationale Waffenmessen
  • Sammlungen und Museen
  • Erbschaften über Grenzen hinweg

Frühzeitige Beratung ist hier unerlässlich!

Ihre Vorteile mit MPE.EXPRESS DWL München UG

  • Transport mit Sicherheitskonzept
  • Koordination mit Zoll- und Genehmigungsbehörden
  • Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Dokumentation für EU- und Drittstaatentransporte

Kontaktieren Sie uns

MPE.EXPRESS DWL München UG
Adresse: Tal 44, 80331 München
Telefon: +49-(0)89-201-75-880
E-Mail: office@mpe-dwl.com
Webseite: https://overnight.eu

Hinweis:
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Weitere Informationen finden Sie auf der Zoll-Webseite.

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